Voraussetzungen
Eine Mutter/Vater & Kind-Kur kann beantragt werden, wenn:
- bei Mutter oder Vater Kurbedürftigkeit vorliegt, der Arzt eine Kur befürwortet und entsprechend attestiert.
- bei dem Kind/den Kindern aus ärztlicher Sicht Behandlungsbedürfigkeit vorliegt oder
- eine Versorgung zu Hause ausgeschlossen ist, bzw. die Trennung vom Elternteil unzumutbar ist.
Was Sie bedenken sollten:
Eine Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme ist kein Urlaub auf Krankenschein.
Sie ist Hilfe zur Selbsthilfe, damit Sie mit geringeren körperlichen Beschwerden, mit neuem Mut und versehen mit ärztlichen Anweisungen und guten Ratschlägen die Belastungen des Alltags besser meistern können. In den Kurkliniken erhalten Sie Empfehlungen für die Fortführung der begonnenen Therapien an Ihrem Wohnort.
Informieren Sie sich nach der Vorsorge- bzw. Rehablitationsmaßnahme bei Ihrer Beratungsstelle, bei Ihrer Krankenkasse über Kurse, Selbsthilfegruppen, usw., damit Sie auch weiterhin Hilfe und Unterstützung bekommen. Dort treffen Sie auf Mütter/Väter, die sich in ähnlichen Situationen wie Sie befinden.
Durch Erfahrungsaustausch und mit Hilfe von Fachkräften können Sie neue Einsichten gewinnen, die Ihnen helfen, mit Zuversicht und Optimismus in die Zukunft zu schauen.