Arbeitsgemeinschaft Eltern-Kind-Kliniken
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Sie sind hier: Der Weg zur Kur

Wir helfen Ihnen auf Ihrem Weg zur Mutter/Vater & Kind-Kur

Kennen Sie das...

  • Stoffwechselerkrankungen
  • Atemwegserkrankungen
  • Hauterkrankungen
  • Schlafstörungen, Essstörungen
  • Herz-Kreislauferkrankungen
  • Degenerativ rheumatische Erkrankungen (Orthopädie)
  • Kopfschmerzen
  • Allergien
  • Psychosomatische Erkrankungen

...dann ist eine Mutter/Vater & Kind-Kur genau das Richtige für Sie!

 

Der Weg zur Kur

  • Die notwendigen Attestformulare für Ihren Kurantrag erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, einer Beratungsstelle, dem Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. unter 0800/22 55 100 oder hier auf der Page unter Download - Formulare.
  • Zur Beantragung einer Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung ist der Besuch beim Haus-, Kinder- oder Facharzt erforderlich. Sind entsprechende Krankheitsbilder gegeben, füllt der Arzt nach gründlicher Untersuchung die notwendigen Atteste und den Kurantrag aus.
  • Mit den ausgefüllten Formularen beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Mutter/Vater & Kind-Kur oder wenden sich an eine Beratungsstelle bzw. das Mutter-Kind-Hilfswerk e.V., das Ihnen - selbstverständlich kostenfrei - bei der Beantragung behilflich ist.
  • Gemeinsam wird dann eine für Sie geeignete Klinik zur Durchführung der Kur ausgewählt und ein Termin reserviert.

Bei welchen Kostenträgern ist die Kur zu beantragen?

Mutter ist versichert ... ... dann Antrag an ...
selbst die eigene Krankenkasse
über den Ehemann in gesetzl. Krankenkasse die Krankenkasse des Ehemannes
selbst oder über Ehemann privat private Versicherung  
privat und beihilfeberechtigt Beihilfestelle für stationären
Sanatoriumsaufenthalt

 

 

Kind ist versichert ... ... und rehabedürftig,
dann Antrag an ...
selbst die eigene Krankenkasse
über Mutter/Vater in gesetzl. Krankenkasse Krankenkasse von Mutter/Vater
über Mutter/Vater in privater Krankenkasse Krankenkasse von Mutter/Vater
privat versichert und
beihilfeberechtigt
Beihilfestelle für stationären
Sanatoriumsaufenthalt

 

Kind ist versichert ... ... und Begleitperson wegen
unzumutbarer Trennung, dann
Antrag an ...
selbst die eigene Krankenkasse
über Mutter/Vater in gesetzl. Krankenkasse Krankenkasse von Mutter/Vater
über Mutter/Vater in privater Krankenkasse private Finanzierung
privat versichert und beihilfeberechtigt private Finanzierung